An dieser Stellen möchten wir nochmals ganz Klarstellen, was Polsterwaffen sind und wofür und wie diese einzusetzen sind.
Polsterwaffen sind schaumstoffbasierte Waffenimitate oder Waffenbauten für den spielerischen laientheatrischen Darstellungsbereich.
Sie sind keine Reenactment-Waffen und nicht gedacht für den direkten Kontakt mit Personen oder anderen Gengenstände sowie Waffen. Die reine Darstellung darf nur andeutungsweise erfolgen und nicht mit erhöhter Kraftauswirkung/Schlagkraft oder anderweitiger gewalthaften Anwendung/Nutzung. Ein sogenanntes Abbremsen ist immer erforderlich.
Auch das Stechen, Ziehen, Drücken, Verkanten, Hebeln oder Reißen ist nicht für diese Waffenbaugattung angedacht. Schäden die durch die genannte unsachgemäße Nutzung und Nutzungsausübung entstehen gehen alleinige zu Lasten des Polsterwaffennutzers und stellen keinen Mangel in der Sache und/oder der Qualität der Sache dar und somit auch keinen Reklamationsgrund und Garantiefall.
Die Begrifflichkeiten der „Fähigkeit zum Parieren, Pömpfen oder Stechen“ ist rein darstellerisch zu verstehen und ohne tatsächliche gewalthafte und berührungshafte Ausführung/Anwendung.
Polsterwaffen müssen immer regelmäßig auf Schäden aller Art, auch Lagerungsschäden, vor dem Einsatz geprüft werden und regelmäßig gepflegt werden gemäß; den Pflegeanweisungen des Herstellers.
Eine falsche Nutzung/Anwendung/Pflege/Lagerung, wie vorab beschrieben und in den AGBs und den Pflegehinweisen eindeutig bezeichnet, stellen keinen garantiefähigen Mangel in der Sache oder der Ware dar und auch keinerlei Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Hersteller. Der Hersteller kann den Schaden gegen vorherige Kostenübernahme oder eigener Kulanzregelung ohne Bezug auf andere Fälle oder als Präreferenz anbieten, ist dazu aber nicht gesetzlich verpflichtet. Die Schadenbehebung stellt eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers dar und ist ohne weitere Garantie und Gewähr und verlängert auch nicht die ursprüngliche gesetzliche Garantiezeit an der Sache.
Wir bei DCP prüfen unsere Produktionen immer und machen auch technische Dichtemessungen und Zugfestigkeitsmessungen des verbauten Materials sowie eine Dokumentation der Prüfung. Über diese Messwertvergleiche zwischen ausgelieferter Ware und ggf. eingesendeter Ware zur Reparatur, können wir eindeutig und beleghaft die falsche Nutzung/Pflege/Lagerung feststellen und nachweisen und somit rechtlich belegen. Einen Mangel in der Beschaffenheit der Ware kann somit eindeutig rechtlich ausgeschlossen und die unsachgemäße Handhabung nachgewiesen werden, sofern kein Materialfehler im zugelieferten Baumaterial vorliegt.
Sollte wirklich einmal ein Mangel in der Beschaffenheit der Ware festgestellt werden, dann werden wir diesen entsprechend unserer Produktionslaufzeiten umgehend beheben. Dazu ist die Zusendung der schadhaften Ware unumgänglich erforderlich.
Bei Verdacht auf einen Betrugsversuch werden wir nicht zögern unsererseits Rechtsmittel und Rechtswege zu nutzen bzw. einzuleiten und behalten uns vor die betrügerische Person lebenslang für Käufe bei DCP zu sperren. Dies gilt auch für den Einspruch der üblen Nachrede.
Wir als Hersteller von Polsterwaffen machen dies aus Passion und Freude an der Sache. Unsere Freunde und Motivation diese umfangreichen Leistungen und diese außergewöhnliche Qualität anbieten zu können liegt rein darin Euch eine Freude zu machen und basiert auf dem Vertrauen des richtigen und sorgsamen sowie pflichtbewussten Umgang mit solchen Polsterwaffen. Wer meint, er müsse mit solchen Waffen auf andere Personen oder Gegenstände „drauf dreschen“ ohne Rücksicht auf jeglicher Art der Verluste, der sollte sich aus unserer Sicht, aus dem Bereich Larp verabschieden. Allen anderen können wir nur sagen, viele Spaß beim Spielen mit Eurer Polsterwaffen von DCP!
Euer DCP-Team